Postkoloniale Aufarbeitung im Lautarchiv Berlin

Wie soll mit kolonialen Beständen umgegangen werden? Wem gehört heute die kulturellen Gegenstände, die während der Kolonialzeit aus kolonialisierten Ländern mitgenommen wurden und heute in europäischen Museen stehen? Und wie steht es um Artefakte, die nicht haptisch sind, sondern nur hörbar – wie der Stimme? Diese Fragen versucht ALEX-Autorin Sophie Ehmke bei einem Blick hinter die Kulissen des Lautarchiv Berlins zu beantworten.

Wir befinden uns in Zeiten der Aufarbeitung. Das Patriachat wird als solches benannt und hinterfragt, Diskriminierungsformen wie Sexismus, Rassismus und Klassismus werden angestoßen durch die junge Generation endlich gesellschaftlich thematisiert und auch Diskurse um mentale Gesundheit und die 4-Tage-Woche werden lauter.

Nach jahrzehntelanger nicht-Beachtung findet nun auch die Thematik der postkolonialen Aufarbeitung nach und nach Gehör. Politik, Museen und kulturelle Einrichtungen suchen händeringend nach alternativen Ausstellungsmöglichkeiten, die die Beschaffungsgeschichte der kulturellen Gegenstände reflektiert. Sogar erste Rückführungen in die Herkunftsländer werden angekurbelt und wie bei den Benin-Bronzen mit viel medialem Wirbel begleitet. Aber einen festen way-to-go bzw. way-to-Aufarbeitung und -Wiedergutmachung gibt es bisher nicht.

Die Sammlung der Kriegsgefangenen-Aufnahmen

Vor allem das Lautarchiv Berlin stößt hier an die Grenzen der postkolonialistischen Aufarbeitung in Deutschland. Dort befindet sich eine Sammlung von ca. 10.000 Schellackplatten, Wachswalzen und Tonbändern. Auf einem Großteil davon befinden sich Tonaufnahmen von Kriegsgefangenen aus dem Ersten Weltkrieg – aufgenommen in Gefangenenlagern auf deutschem Boden. Vor allem Kolonialsoldaten, so besagen zumindest die zugehörigen Personalbögen, die von ihren Kolonisatoren gezwungen wurden, für das fremde Land zu kämpfen, wurden zu vermeintlich wissenschaftlichen Zwecken dazu benutzt, in den Trichter eines Phonographen zu singen, zu sprechen, zu erzählen. Wie freiwillig diese Tätigkeit war, welche Bestrafung es bei Verweigerung gab und wie authentisch die Gesangstechniken, Liedtexte und Gedichte sind wissen wir nicht. Aufgrund ihrer prekären Entstehungssituation wird bei der Sammlung oft zu Recht von einer "sensiblen Sammlung" gesprochen. Die Aufnahmen befinden sich auf Schellackplatten, auf die sie unmittelbar nach der Aufzeichnung auf die fragile Wachsplatte überspielt wurden. Die Lagerung im Lautarchiv bedarf besonderen klimatischen Bedingungen, um nicht kaputt zu gehen. Inzwischen sind die meisten Kriegsgefangenenaufnahmen aber auch digitalisiert.

In der wissenschaftlichen Forschung haben die Aufnahmen längst Anklang gefunden. Neben Seminaren an Universitäten wird die Thematik auch zunehmend beliebter für Forschungsarbeiten verwendet. Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist ein wichtiger Aspekt, reicht aber bei Weitem als Aufarbeitung nicht aus. Wie auch in den Diskursen um kulturelle Aneignung und um Rückführungen kolonialer Gegenstände muss hier das Gespräch mit den Herkunftsländern der Soldaten gesucht werden, die für die Tonaufnahmen die zentralste Rolle spielen. Aber wie kann das in der Praxis aussehen? Und wem gehören diese Aufnahmen eigentlich rechtlich?

Die Aufnahmesituation im Kriegsgefangenenlager

Die Rechtslage: Wem gehören die Aufnahmen?

Die ethische Situation der Diskussion um die Frage, wem eine Stimme gehören kann, sei mal außen vor gelassen - wir befinden uns hier tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone. Denn es gibt nur gesetzliche Regelungen für den Umgang mit "kolonialen Objekten", wie Vasen, Kleidung oder andere kulturelle Gegenstände, und für den Umgang mit "Human Remains", also menschlichen Überresten, wie ganze Skelette oder einzelne Knochen. Die Stimmen auf den Tonträgern im Lautarchiv wurden bisher in keine dieser Kategorien eingeordnet. Auch das Urheberrecht hilft hier nicht weiter. Dieses würde erlöschen, wenn der Urheber (angenommen, wir bestimmen die Sprecher der Aufnahmen als Urheber, ein schöpferischer Anspruch besteht ja durchaus), seit mindestens 70 Jahren gestorben ist. Ob das der Fall ist, ist nicht geklärt. Denn diese Informationen über die mehreren 100 Sprecher liegen dem Lautarchiv nicht vor. Und außerdem, mal ehrlich, sollen der Zwangskontext eines Gefangenenlagers komplett außer Acht gelassen werden und die Kriegsgefangenenaufnahmen mit dem Urheberrecht wie Pop-Songs aus den 20er Jahren behandelt werden? Wohl eher nicht. Das 143 Paragraphen umfassende Urheberrecht weist tatsächlich keine Regelung für unter Zwang aufgenommenen Tonaufnahmen auf.

Offiziell gehören die Aufnahmen solange (leider noch) dem Lautarchiv. Dieses ist angegliedert an die Humboldt-Universität zu Berlin – verortet aber in den Räumlichkeiten des Humboldt Forums – ja genau, dem originalgetreu nachgebauten Berliner Schloss aus der Kaiserzeit, das sich als Aufarbeitungsstätte der Kolonialgeschichte propagiert. (In den Räumen neben der Ausstellung zur Benin-Bronzen-Retournierung stellt es aber weiterhin kulturelle, koloniale Gegenstände als "Geschenke" der Herkunftsländer unreflektiert aus.) Offiziell müssen die Tonaufnahmen des Lautarchivs also nach der Sammlungsordnung der Humboldt-Universität betrachtet werden. Diese schreibt aber auch keine konkrete Umgangsregelung vor, wie etwa eine Restitution, also einer Rückführung in die Herkunftsländer, für koloniale Artefakte.

Sammlungsleiter Dr. Christopher Li in den Lagerräumen des Lautarchivs

Erste Schritte der Aufarbeitung: Was nun also tun?

Verbleiben die Tonträger nun also in den Regalen im Labyrinth des Humboldt Forums und stauben nach und nach ein? Zum Glück nicht. Trotz der fraglichen rechtlichen Lage gibt es Ansätze der Aufarbeitung. Einige Versuche des Umgangs lassen einen jedoch mit einem entsetzten Kopfschütteln zurück. So wurden im Jahr 2008 die digitalen Kopien aller britischer Kolonialsoldaten, die im Ersten Weltkrieg für das damalige "British Empire" kämpften, an die British Library verkauft (!). Als wäre ein Verkauf solch sensibler Artefakte nicht schon kritisch genug, hat die British Library die Aufnahmen daraufhin online und frei zugänglich veröffentlicht. Der Gedanke dahinter, eine Transparenz zu schaffen mündet hier aber in eine Reproduktion kolonialer Praktiken – von dem persönlichen Schutz der Sprecher ganz zu schweigen. Mittlerweile wurde der Zugang zu den Aufnahmen eingeschränkt. Ab jetzt kann man nur durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abos die Aufnahmen anhören und herunterladen. Mit den in einem kolonialen Kontext entstanden Stimmen verdient die British Library also Geld.

Aber es gibt Hoffnung. Das Lautarchiv Berlin verwirklicht unter der Leitung des engagierten Sammlungsleiters Dr. Christopher Li Stück für Stück eine ethisch-rechtmäßige Aufarbeitung der kolonialen Geschichte der Kriegsgefangenenaufnahmen. Hervorzuheben als erster Schritt in diese Richtung ist die Restitution einiger der Tondokumente nach Westafrika. Im Juni 2024 übergaben Dr. Li und die Mitarbeitende des Lautarchivs Alina Januscheck am Institut Fondamental d’Afrique Noire (IFAN) in Dakar offiziell Digitalisate der westafrikanischen Sprachaufnahmen inklusive Schriftdokumenten. Im Rahmen dessen wurde in Workshops mit Wissenschaftler:innen des IFAN über den ethischen und rechtlichen Umgang mit den Aufnahmen diskutiert. Auch weiterhin soll sich eine interdisziplinäre Wissenschaftler:innengruppe mit der Thematik auseinandersetzen. Der Übergabevertrag beinhaltete jedoch nicht die Schellackplatten, auf denen sich quasi die ursprüngliche Aufnahme befindet.

Aufnahmevorrichtung des Phonographen

Ausblick in die Zukunft: Wie geht es weiter?

Wie auch in den Diskussionen um kulturelle Aneignung, bedarf es dringend einen Dialog mit Menschen aus den Herkunftsländern der Sprecher, da diese Menschen selbst vermutlich nicht mehr befragt werden können. Aus der privilegierten, deutschen Position heraus, Entscheidungen für den Verbleib, die Nutzung und weiteren Umgang mit den Aufnahmen zu treffen, wäre moralisch fatal und würde koloniale Machtstrukturen nur noch mehr reproduzieren. Projekte wie die Übergabe der kolonialen Aufnahmen in Dakar sind vorbildhaft für den Diskurs und vielversprechend für weitere Ansätze, die der Sensibilität der Aufnahmen gerecht werden.

Zusätzlich bedarf es dringend der Unterstützung der Politik in Form von einer angepassten gesetzlichen Lage für postkoloniale Aufarbeitung. Sammlungsleiter Dr. Li würde sich zunächst für eine Erweiterung des Urheberrechts aussprechen, um der Klärung der "Besitzfrage" näher zu kommen und die Aufnahmen als Welterbe anzuerkennen. Aber die aktuelle Politik scheint gerade einen etwas anderen Kurs zu fahren. Erst vor einigen Wochen wurde die erneute Anfrage der Grünen auf Zahlungen an frühere Kolonien durch die aktuelle Bundesregierung abgelehnt. Die 2021 als einen Schritt der Wiedergutmachung des Völkermords in Namibia zwischen 1904-1908 groß versprochenen Gelder sollen also auch unter der aktuellen schwarz-roten Regierung nicht gezahlt werden. Es bleibt zu hoffen, dass nicht noch mehr Rückzieher gemacht werden.

Mehr zu den Hintergründen und der Arbeit des Lautarchivs erfahrt ihr in der Raum für Notizen Folge mit dem Sammlungsleiter Dr. Christopher Li.

Text: Sophie Ehmke

Bilder:  1&2 www.lautarchiv.hu-berlin.de  3 & 4: www.instagram.com/lautarchiv

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